Kontraindikationen
Wie bei vielen anderen Therapieformen, gibt es auch im Bereich der Massage ebenso relative und absolute Kontraindikationen, die beachtet werden müssen, um eine effektive und sichere Behandlungsmaßnahme zu garantieren.
Wann besteht absolutes Massage-Verbot?
- Wenn der Arzt eine Behandlung mittels Massage untersagt hat
- nicht abgeklärte Schmerzzustände
- operativ zu erfassende Krankheiten
- Risikoschwangerschaften
- bei hohem Fieber
- bei allen Infektionskrankheiten (Influenza, grippaler Infekt u. A.)
- bei entzündlichen Erkrankungen der Muskulatur
- bei akuter Thrombose bzw. Thrombophlebitis
- bei arteriellen Durchblutungsstörungen und Verschlusskrankheiten
- bei dekompensierter Herzinsuffizienz
- bei Herzinfarkt
- bei Lymphangitis
- nach akuten Verletzungen wie Sehnen- oder Bänderruptur, Muskelfaserriss (lokal)
- bei offenen Wunden (lokal)
- bei Tumor